Die Staatskanzlei des Landes NRW fördert wie schon in den Vorjahren auch 2018
wieder Maßnahmen in folgenden Förderschwerpunkte:
Gefördert werden Maßnahmen der Sportvereine in Bereichen mit unter-
schiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte
aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind. Für das Jahr 2018 gelten folgende
Förderschwerpunkte:
1. Kooperation Sportverein mit Schulen
2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
3. Kinderbewegungsabzeichen
4. Integration
5. Inklusion
6. Gesundheitssport
7. Sport der Älteren
Hierfür werden über den Landeshaushalt insgesamt 2 Million Euro zur Verfügung
gestellt. 2000 Vereine aus NRW haben die Chance, jeweils 1000 Euro für die
Durchführung einer entsprechenden Maßnahme zu erhalten.
Empfänger der Förderung sind gemeinnützige Sportvereine im Kreis Warendorf,
die Maßnahmen aus den o.a. Förderschwerpunkten durchführen.
NEU!
Pro Verein können bis zu 3 Maßnahmen aus verschiedenen Förderpaketen
gewährt werden.
Anträge können ab sofort beim Landessportbund gestellt werden. „Wir raten
unseren Vereinen, sich möglichst schnell bei zu melden, denn mit 1000 Euro
Zuschuss für eine Maßnahme kann man schon einiges bewegen; sei es nun um
neue Übungsleiter zu qualifizieren oder um neue Sportgeräte für Übungsgruppen
anzuschaffen“ freut sich der Präsident des Kreissportbundes Ferdi Schmal über
die Zusage aus Düsseldorf.
NEU!
Der Bewerbungsschluss des schriftlichen Antrags ist der 19. September 2018
Es gilt dabei der Eingang der Anträge beim Landessportbund.
Anträge können auch über den KSB Warendorf unter 02382-781878, ksbwaf1@t-
online.de oder www.sportjugend-warendorf.de gestellt werden.