Volles Haus bei der Mitgliederversammlung 2023
Mit mehr als 100 teilnehmenden Personen aus 48 Sportvereinen im Kreis Warendorf wurde die diesjährige Mitgliederversammlung am 23. März im Rathaus Oelde so gut besucht, wie nie zuvor.
Das Präsidium des Kreissportbundes Warendorf e.V. informierte über die Tätigkeiten des KSB im vergangenem Jahr, der Haushalt für das Jahr 2023 wurde verabschiedet und verschiedene Fördermöglichkeiten vorgestellt.
Für das Förderprogramm Digitalisierung im Sport wurde den anwesenden Landtagsabgeordneten Hedwig Tarner (Die Grünen), Daniel Hagemeier (CDU) und Markus Höhner (CDU) großer Dank ausgesprochen. Den Sportvereinen im Kreis Warendorf kommt eine Fördersumme von 400.000 € für die Verwaltung der Sportvereine zur Gute. Die Förderanträge konnten bis zum 1. März gestellt werden. NN Vereine haben diesen Antrag gestellt. In den nächsten Wochen werden die Weiterleitungsverträge unterzeichnet.
Auch das Landesprogramm 1000 x 1000 wird in 2023 weitergeführt. Die Mitgliedsvereine können ab dem 30. März 2023 über das Förderportal des LSB NRW einen Antrag stellen.
Der Präsident des Kreissportbundes Warendorf, Frank Schott, informierte zudem, dass der Kreissportbund in diesem Jahr die Kosten unserer Übungsleiterausbildung für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedsvereinen übernimmt. Diese Förderung soll die Mitgliedsvereine unterstützen neue und qualifizierte Mitarbeiter*innen für ihren Verein zu gewinnen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“. Thomas Lammers, zuständig für Koordinierung des Qualitätsbündnisses PSG für das Münsterland, informierte als Experte auf dem Gebiet über Notwendigkeit und Möglichkeiten der Sportvereine sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Sport ist Teil unserer Gesellschaft und auch hier passieren leider Grenzüberschreitungen bis hin zu Straftaten, wie sexuellem Missbrauch. Thomas Lammers motivierte die Versammlung hinzuschauen und es durch verschiedene Instrumente wie Ehrenkodex, Ansprechpartner*innen, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden und Erarbeitung eines Schutzkonzeptes potentiellen Täter*innen möglichst schwer zu machen, in Ihrem Verein aktiv zu werden. Zum Thema Schutzkonzept betonte Lammers, dass es seit dem 01.05.22 das Landeskinderschutzgesetz §11 gibt. Dieses verpflichtet alle Einrichtungen der Jugendarbeit zur
Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung von Schutzkonzepten. Derzeit gibt es noch kein Zielzeitrahmen, wann Sportvereine ein Schutzkonzept haben müssen. Es empfiehlt sich aber sich mit dem Thema auseinanderzusetzten, da Lammers davon ausgeht, dass diese Vorgabe zukünftig kommen wird.