Zuschüsse und Förderungen
Wir fördern und unterstützen insbesondere unsere Mitgliedsvereine, sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände.
Programmbezogen fördern wir auch Kindertageseinrichtungen und Schulen, um den organisierten Sport im Kreis Warendorf zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen.
Hier finden Sie mögliche Förderungen und Zuschüsse (auch von anderen Organisationen und Institutionen):
Mit unserem Masterplan 2024 fördern wir auch in diesem Jahr die Anschaffung von Grundsportgeräten.
Das Antragsvolumen (Gesamtsumme der förderungsfähigen Kosten) muss mindestens € 200,00 betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt wie in den Vorjahren max. 50 % dieser Summe. Der Höchstzuschuss beträgt max. € 500,00, ist jedoch abhängig von der Gesamtzahl der Antragssteller.
Vereine , die von dieser Förderung profitieren möchten, können ab sofort Anträge online einreichen. Die Mittel können für eine Vielzahl von Sportgeräten verwendet werden können. Hier können die Richtlinien für das Jahr 2024 eingesehen werden.
Der KSB Warendorf gewährt seinen Mitgliedsvereinen u.a. für Jubiläen, Fahrten zu und der Durchführung von Meisterschaften Zuschüsse.
Welche dies im Detail sind und in welcher Höhe diese ausfallen entnehmen sie bitte den folgenden Dokumenten:
- Richtlinien der Zuschüsse für Vereine ab 01.07.2024
- Antrag für die Zuschüsse für Vereine ab 01.07.2024
Alle Informationen rund um das Förderprogramm 1000x1000 im Jahr 2024 finden Sie wie gewohnt beim Landessportbund NRW
KIBAZ Sonderaktion - Familientag für alle
KIBAZ Sonderaktion 2024 Familientag für alle
Machen Sie mit – bringen Sie Familien in Schwung! Ermöglichen Sie viele Gemeinschaftserlebnisse – mit Kibaz und Jolinchen! Beantragen Sie dafür 400€ bei der Sportjugend NRW. Bis zu 250 Anträge können in NRW vergeben werden. Aktionszeitraum läuft vom 14.03.2024 bis 31.12.2024 Nur eine Antragstellung pro Antragsteller bis 30.06.2024.
Die Antragstellung läuft ausschließlich über den Sportverein !!! Alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung finden Sie hier
Sportvereine können jährliche zu Beginn des Jahres Zuschüsse für die Übungsleiter/innen im Verein beantragen.
Dieser Antrag wird über das Förderportal des LSB NRW gestellt.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen und Fördervoraussetzungen!
Richtlinien und Antrag zur Gewährung von Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW
Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Erstattung des Verdienstausfalls
Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel -nach Antragstellung- ausgeglichen werden.
Stellen Sie »hier Ihren Online-Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub
Weitere Informationen können sie auf der Themenseite des LSB NRW nachlesen
Mit dem Kinder und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser liegt vor und enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene. In den Richtlinien gibt es genauere Informationen zu den einzelnen Förderpositionen. Das Team des Landesjugendamtes Westfalen unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung und bei Fragen.
Die MünsterlandKarte ist eine einfache und praktische Abrechnungslösung des Jobcenters Kreis Warendorf, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um an den Angeboten unserer Sportvereine teilhaben zu können.
Sport zu machen sollte jedem offen stehen!
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Jobcenter Kreis Warendorf
Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung NRW